[MyUni] Verpflichtende Regelung zum Thema Tierhaltung

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo werte User,


    wir müssen euch an dieser Stelle leider über folgende Regelung in Kenntnis setzen, da einige Tierfarmen die Serverperformance stark beeinflussen. Im Gegensatz zu älteren Minecraft Versionen (wie z.B. der 1.8) sind die Belastungen durch Tiere sehr stark, weswegen wir nun folgende Schritte umsetzen müssen:


    Regelwerk zur Tierhaltung auf Servern des MCUU

    Um den Usern die Möglichkeit zu bieten, sich Tiere zu halten und dabei dennoch freie Hand zu haben, welche Tiere man sich wünscht haben wir uns dazu entschieden, nachfolgende Regeln aufzustellen. Diese dienen der Serverstabilität wie auch einer kontrollierbaren Menge an Tieren für die Berufe.

    • Die Anzahl der Tiere ist pro Privatgrundstück auf 20 Stück beschränkt.
    • Die Anzahl der Bienenstöcke ist auf 5 pro Privatgrundstück beschränkt.
    • VNP Grundstücke werden in dieser Regelung wie Privatgrundstücke behandelt. Shop Grundstücke dürfen nicht zum Halten von Tieren genutzt werden.
    • Tierfarmen in der Farmwelt oder dem Nether sind nicht erlaubt.
    • Mobfarmen um Mobspawner sind erlaubt, müssen jedoch bei Abwesenheit ausgeschaltet werden.
    • Tiere müssen von Hand gezüchtet und getötet werden.
    • Tiere müssen ausreichend Platz haben und dürfen nicht in einem Gebiet eingesperrt werden, dass seiner Art nach dazu führt, dass Tiere dicht aneinander stehen müssen.
      • Bienenstöcke müssen generell einen gegenseitigen Mindestabstand von 5 Blöcken haben, welcher mindestens 2 Blöcke hoch ist.
      • Faustregel 1: Kleine Tiere wie Fische, Hühnchen und Co brauchen einen freien Platz von 2x2 Blöcken pro Tier.
      • Faustregel 2: Grössere Tiere wie Kühe, Schafe und Co brauchen einen freien Platz von 3x3 Blöcken pro Tier.


    Da Clan-Grundstücke deutlich größer sind und zumeist von mehreren Personen gemeinsam bewirtschaftet werden gelten hier folgende Regelungen:

    • Auf einem Clan-Grundstück dürfen zeitgleich 40 Tiere sein.
    • Auf einem Clan-Grundstück dürfen zeitgleich 10 Bienenstöcke sein.


    Wichtig:

    • Als ein Tier gilt entweder ein einzelnes Tier wie ein Papagei, eine Biene oder ein Fisch aber auch ein beliebig großer Stack von bis zu 64 Kühen, Schafen usw. Wer also 7 Fische und 7 Schildkröten auf einem Privatgrundstück hat, dürfte dazu zum Beispiel noch 6 Gruppen von Tieren halten die gestackt sind.
    • Die Summe der Tiere ist beschränkt pro Grundstück. Zudem dürfen nur die Tiere einer einzelnen Person auf einem Grundstück sein.
    • Tiere die einem Clan-Grundstück zugehören gelten als Clan-Tiere. Sie zählen nicht als persönliches Eigentum unabhängig wie viele Leute das Grundstück teilen.
    • Fallen Personen durch Haltung übermäßiger Anzahl an Tieren auf, so obliegt es den Teammitgliedern zu entscheiden welche Tiere vernichtet werden. Es bedarf keiner Rücksprache mit dem Tierhalter.
      • Grundsätzlich gilt als Handlungsempfehlung für die Teammitglieder, dass bei Überschreitung der maximalen Tieranzahl und dem bauen zu kleiner Tiergehege für die darin lebenden Tiere, die gesamte Zucht auf dem Grundstück zurückzusetzen ist! Beim nicht einhalten der Mindestabstände bei Bienennestern oder bei Überschreitung der Baulimits jener, sollen alle Nester entfernt werden. Die darin lebenden Bienen werden nicht entfernt, sollte ansonsten das Tierlimit nicht überschritten worden sein.
    • Der Gebrauch von einem Pferd als Reisemittel stellt bei Ankommen an einem Grundstück, welches nicht das Heimatgrundstück des Pferdes ist, kein Tier als solches dar, welches zur zählbaren Gesamtmenge des Grundstücks anzurechnen ist. Diese Regelung bleibt nur in Kraft, solange der Inhaber des Pferdes sich online auf dem Grundstück befindet.

    Die Regelungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft!


    Das Sanktionieren erfolgt ab dem 02.05. - 00:00 Uhr. Gegen massive Tierfarmen können Teammitglieder auch schon vorher zur sofortigen Umsetzung dieser Regelung auffordern, müssen dann einen Zeitraum von 2 Stunden zur Umsetzung festsetzen, bevor sie eine Sanktion verhängen bzw. Maßnahmen durchführen.



    Beste Grüße


    dontonn